Vorbereitungskurse für den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)

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Zulassungsvoraussetzungen

Der im Rahmen des zweiten Bildungsweges angebotene Kurs wendet sich an Menschen, die mindestens 17 Jahre alt sind und den Hauptschulabschluss besitzen.

Anmeldung und Aufnahme

Mit der Meldung für die Aufnahme in einen Vorbereitungskurs (auf dem anhängenden Anmeldeformular) sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • handgeschriebener, ausführlicher Lebenslauf
  • Passbild
  • Zeugnisabschrift, die den Hauptschulabschluss nachweist.

Eine Rückmeldung seitens der Volkshochschule Koblenz über die Aufnahme in den Vorbereitungskurs erfolgt in den Monaten Juli/August vor dem nächsten Kursbeginn, der voraussichtlich jeweils im September sein wird.

Dauer der Vorbereitungskurse

  1. Die Vorbereitungskurse im zweiten Bildungsweg bereiten in 90 Unterrichtswochen (ca. 21/4 Jahre) auf die Abschlussprüfung zum Erwerb des Qualifizierten Sekundarabschlusses I (Mittlere Reife) vor.
  2. Der Unterricht findet jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 17.45 bis 21.00 Uhr (mit einer Pause von 15 Minuten) statt.
  3. Unterrichtsort ist die Julius-Wegeler-Schule (BBS), Außenstelle Finkenherd, Finkenherd 4, 56075 Koblenz-Karthause, Seiteneingang über "Am Falkenhorst".
  4. Interessenten, die entsprechende Vorkenntnisse von einem Kurs im zweiten Bildungsweg nachweisen, können bis zu 1/2 Jahr nach Kursbeginn aufgenommen werden.
  5. Neustart eines Lehrgangs: Jährlich nach den Sommerferien; Anmeldung jederzeit möglich.
  6. Die Kurse beginnen, sobald die Mindestteilnehmerzahl von 15 erreicht ist.

Ziel und Stoffplan der Kurse

Ziel der Kurse ist es, den Lehrstoff in gestraffter Form zu vermitteln, der für die Ablegung des Qualifizierten Sekundarabschlusses I erarbeitet sein muss (und der auch für das Bestehen der Eignungsprüfung zur Aufnahme in ein Kolleg, das zum Abitur führt, ausreicht). Der Unterrichtsstoff ergibt sich aus den "Richtlinien für den Unterricht in den Vorbereitungskursen" (in Anlehnung an die entsprechenden Richtlinien für den Unterricht an Realschulen).

Stundentafeln

Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden beträgt 16, d. h. vier Tage mit je vier Unterrichtsstunden.Es werden folgende Fächer unterrichtet:

Deutsch

3 Ustd.

Mathematik

3 Ustd.

Geschichte/Sozialkunde

1 1/2 Ustd.

Physik

1 1/2 Ustd.

Erdkunde

1 Ustd.

Chemie

1 Ustd.

Englisch

3 1/2 Ustd.

Biologie

1 Ustd.

Unterricht nach Bedarf

1/2 Std.

Der Unterricht wird in Doppelstunden durchgeführt:

Bei Fächern mit einer halben Wochenstunde also eine Doppelstunde alle vier Wochen, bei Fächern mit einer Wochenstunde Unterricht im 14-tägigen Wechsel, bei Fächern mit 1 1/2 Wochenstunden in vier Wochen drei Doppelstunden und in dem Fach Englisch mit 3 1/2 Stunden in einer Woche vier Doppelstunden und in der folgenden Woche drei Doppelstunden.

Ferien

Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan des Landes Rheinland-Pfalz.

Kursgebühr

Gesamthöhe: 850,00 € - zahlbar in fünf Raten à 170,00 € per Einzugsermächtigung.
Abbuchungen jeweils zum 01.04. und zum 01.10. des Jahres.

Ausscheiden aus dem Kurs

Da die Finanzierung der Vorbereitungskurse weitgehend durch öffentliche Mittel geschieht, können in den Kursen nur solche Teilnehmende verbleiben, die dies auf Grund ihrer Haltung und Leistung verdienen. Zur Feststellung dieser Voraussetzungen werden die Teilnehmenden nach folgender Regelung beurteilt:

Die Leistungen der Kursteilnehmenden werden zweimal im Jahr (vor den Sommerferien und vor Weihnachten) benotet; die Leistungsbenotung wird ihnen schriftlich zur Kenntnis gegeben. Stellt die Konferenz mit Mehrheitsbeschluss fest, dass ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin nicht mit Erfolg am Kurs teilnehmen kann, muss der oder die Betroffene ausscheiden. Die Teilnahme an dem nachfolgenden Kurs kann durch die Konferenz gestattet werden.
 
Kursteilnehmende, die über einen längeren Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen, müssen aus dem Kurs ausscheiden, wenn der Leiter der Kurse nach Anhören der Konferenz eine erfolgreiche Mitarbeit für ausgeschlossen hält. Kann glaubhaft nachgewiesen werden, dass das Fehlen nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist, kann die Teilnahme an einem nachfolgenden Kurs gestattet werden. Darüber hinaus hat die Gesamtkonferenz der Kursleitenden vom 10.07.1967 beschlossen (und diesen Beschluss mehrmals bei Gesamtkonferenzen wiederholt), dass die Kursteilnehmenden, die durch eigenes Verschulden - unbegründetes Fernbleiben von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen - in einem oder mehreren Fächern nicht benotet werden können, aus dem Kurs ausscheiden müssen, da sie durch ihr Fehlen die Gesamtkonzeption dieses Bildungsganges nicht anerkennen.

Abschluss der Kurse

Die Vorbereitungskurse werden mit einer Prüfung abgeschlossen, die das Ziel hat festzustellen, ob die Prüflinge das Ziel der Realschule erreicht haben.

Diese Prüfung wird nach der "Landesverordnung über die Prüfung für Nichtschüler zum Erwerb des Qualifizierten Sekundarabschlusses I (Abgangszeugnis der Realschule) vom 23. Februar 1978" (Amtsblatt des Kultusminsteriums von Rheinland-Pfalz 1978, S. 215) durchgeführt.

Nutzen Sie die eventuell noch vorhandene Zeit bis zum Kursbeginn zur Vorbereitung! -
Eine gute Vorbereitung hilft, Schwächen bereits im Vorfeld abzubauen.

Angst vor Mathematik oder ist Deutsch Ihr Problem?

Wer vor oder während der Vorbereitung auf den Sekundarabschluss I noch Nachholbedarf in Mathematik hat, kann bereits im Vorfeld (z. B. dem Frühjahrssemester) den Kurs Mathematik II besuchen.

Wer ein wenig für den Sekundarabschluss I "vorarbeiten" möchte (oder muss?), kann das tun in den Kursen "Die neue Rechtschreibung" oder "Grammatik für alle".

Wie steht's mit Englisch? - Auch dabei können wir helfen!


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