Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Koblenz

Geschäftsbedingungen (Stand: 18.08.2020)
Bevor Sie einen Kurs/eine Veranstaltung belegen, nehmen Sie bitte Kenntnis von diesen allgemeinen Bedingungen.

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse/Veranstaltungen der vhs Koblenz. Soweit die AGB nichts Abweichendes vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

2. Vertragsschluss; Anmeldung

2.1. Die Ankündigung der vhs von Kursen/ Veranstaltungen im Programm, in Aushängen etc. ist unverbindlich.

2.2. Wer an Kursen/ Veranstaltungen teilnehmen will, ist verpflichtet sich vorher anzumelden. (Ausnahmen: z.B.: Einzelveranstaltungen mit Abendkasse).

2.3. Eine Anmeldung (Vertragsangebot) kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder online im Internetangebot der vhs Koblenz erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung nur für ganze Kurse möglich ist.

2.4. Ein Vertrag zwischen Teilnehmenden und der vhs Koblenz kommt mit Annahme der Anmeldung durch die vhs Koblenz zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs bei der vhs Koblenz entgegengenommen und bearbeitet. Ein Anspruch auf die Annahme der Anmeldung besteht nicht.

2.5. Die Annahme eines persönlichen, telefonischen und schriftlichen Vertragsangebotes erfolgt telefonisch oder schriftlich (per Post oder E-Mail) durch eine so genannte Anmeldebestätigung. Die Annahme eines Vertragsangebotes im Internet erfolgt grundsätzlich auf der Internetseite nach Abschluss des Bestellvorganges durch die Mitteilung „Buchung abgeschlossen“.

3. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungen

3.1. Das Entgelt ist im Programmheft bei den jeweiligen Kursen/ Veranstaltungen ausgewiesen. Die vhs behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor. Ergibt sich aus den erbrachten Leistungen eine Umsatzsteuerpflicht, so handelt es sich bei den Entgelten um Nettobeträge i.S.d. § 10 UStG, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

3.1. Das Entgelt wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Es ist mit Vertragsschluss in bar, per EC-Karte, SEPA-Lastschriftverfahren oder online auch per PayPal oder per Kreditkartenzahlung zu bezahlen.

3.2. Voraussetzung für das SEPA-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das SEPA-Mandat ist drei Jahre gültig und verlängert sich nach der ersten Buchung automatisch bis zur schriftlichen Kündigung. Es berechtigt die vhs Koblenz zur Abbuchung der Kurs- und Versandkosten (Briefporto) von dem angegebenen Konto.

3.3. Die Kursgebühr ist mit Beginn des Kurses fällig. Daraufhin erfolgt die Abbuchung.

3.4. Ist ein Bankeinzug trotz Mandatsermächtigung nicht möglich (z.B. wegen mangelnder Kontodeckung), sind die anfallenden Bankkosten vom Anmeldenden zu zahlen und werden diesem entsprechend in Rechnung gestellt.

4. Leistungsumfang

4.1. Der Inhalt der angebotenen Kurse/Veranstaltungen, ergibt sich ausschließlich aus der Kursbeschreibung des Programms. Hiervon abweichende oder ergänzende mündliche Zusagen oder Beschreibungen, auch der Kursleiter/innen, sind unverbindlich. Änderungen jeder Art bedürfen der Schriftform.

4.2. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch, dass der Kurs/Veranstaltung durch eine/- n bestimmten Kursleiter/in durchgeführt wird. Die vhs behält sich vor, Kurse/Veranstaltungen durch einen anderen als den im Programmheft angegebenen Kursleiter/Dozenten durchführen zu lassen. Aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmenden zumutbaren Umfang kann die vhs auch Ort und Zeitpunkt des/-r Kurses/Veranstaltung ändern.

5. Rücktritt / Kündigung der vhs, Kürzung der Kursdauer, Kursabsage

5.1. Bei den Kursen/Veranstaltungen, die nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl aufweisen, kann die vhs

a) vom Vertrag zurücktreten,

b) den Kurs mit einem Parallelkurs zusammenlegen oder

c) die geplante Unterrichtszeit proportional kürzen. Für den Sprachenbereich gilt eine gesonderte Kurskostenregelung, welche die proportionale Unterrichtszeit anhand der vorhandenen Teilnehmer aufzeigt (siehe Kostentabelle im Sprachenbereich).

Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit durch eine entsprechende Nachzahlung die Kürzung des Kurses zu vermeiden. Aus besonderen Gründen ist eine Abweichung von dieser Regelung durch die Geschäftsstelle der vhs möglich. Nachzahlungen sind von der Ermäßigung ausgeschlossen und von allen Teilnehmenden in voller Höhe zu entrichten.

5.2. Die vhs kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn die/der von der vhs verpflichtete Kursleiter/-in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit), ausfällt oder wenn die zur Durchführung des Kurses/der Veranstaltung notwendigen räumlichen bzw. technischen Kapazitäten wider Erwarten nicht zur Verfügung stehen.

5.3. Bei Kurs-/Veranstaltungsausfall wird das entrichtete Entgelt zurückgezahlt. Eine Barrückzahlung ist nur möglich, wenn das Entgelt bar oder mit EC-Karte bezahlt wurde. Die Vorlage der Anmeldebestätigung mit Kassenaufdruck ist hierfür erforderlich. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer gegen die vhs bestehen nicht.

5.4 Die vhs ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmende seinen vertraglichen Verpflichtungen, auch nach Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Frist, nicht nachkommt. Irgendwelche finanziellen Ansprüche stehen dem Teilnehmenden in diesem Fall nicht zu.

6. Widerrufsrecht

Für Fernabsatzgeschäfte gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

7. Rücktritt / Kündigung der Teilnehmenden

7.1. Bei allen Kurs- / Veranstaltungsangeboten der vhs steht dem/der Teilnehmenden ein Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist spätestens 8 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich - ausschließlich gegenüber der vhs-Geschäftsstelle - zu erklären. Abmeldungen (schriftlich oder mündlich) bei dem/der Kursleiter/-in sind nicht möglich. Nur bei ordnungsgemäß erklärtem Rücktritt erfolgt eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts. In Ausnahmefällen kann bei einem Rücktritt anstelle der angemeldeten Person ein/-e Ersatzteilnehmer/-in an dem Kurs/ der Veranstaltung teilnehmen.

7.2. Die Nichtteilnahme an einem Kurs / Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt! Teilnehmende, die Kurse/Veranstaltungen aus persönlichen Gründen abbrechen oder an einzelnen Kursabenden nicht teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgelts. Bei einzelnen Unterrichtsstunden, die wegen Verhinderung des/-r Kursleiters/-in nicht nachgeholt werden können, wird der entsprechende Betrag zurückerstattet.

7.3. Ein aus organisatorischen Gründen erfolgter Wechsel des Schulungsortes oder des Schulungsraumes sowie der Wechsel eines Kurses von einem Präsenz- in ein Onlineformat berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages.

7.4 Teilnehmende können den Vertrag, wenn der im Programmheft angegebene Kursumfang nach Beginn des Kurses gekürzt wird, mit einer Frist von zwei Werktagen nach Bekanntgabe der Kürzung, kündigen.

8. Haftung

Die Teilnahme an den Kursen/Veranstaltungen der vhs geschieht auf eigene Gefahr. Bei Personen-, Sach-, Vermögensschäden und anderen Verlusten tritt eine Haftung der Stadt Koblenz nur dann ein, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines ihrer Organe oder eines ihrer Bediensteten nachgewiesen wird. Etwaige Schäden sind sofort der vhs-Leitung zu melden.

9. Materialkosten

Kosten für Lehrbücher und sonstige Materialien sind in der Regel nicht in den Kurskosten enthalten, es sei denn, der Ausschreibungstext weist extra darauf hin.

10. Ermäßigungen

Die bei einzelnen Kursen / Veranstaltungen in Klammern eingesetzten ermäßigten Kosten werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise an Schwerbehinderte (ab 50 %), Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld/-hilfe und Lebensunterhaltshilfe, Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, Au-Pairs, Inhaber/-innen der Jugendleiter-Card, Freiwillige im Einsatz des Bundesfreiwilligendienstes („Bufdis“) gewährt.

11. Bescheinigungen

Die regelmäßige Kursteilnahme wird auf Wunsch am Ende des Semesters bescheinigt, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht wurden. Eine rückwirkende Bescheinigung ist nur für maximal 2 Semester möglich.

Für verlangte qualifizierte Bescheinigungen wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

ODR-Verordnung - Ab 2016 Informationspflicht für alle Online-Händler
Zum 9.1.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen über eine Online-Plattform beigelegt werden. Diese Plattform wird durch die Europäische Union eingerichtet. Die Plattform ist noch nicht erreichbar, dies soll nach derzeitigem Stand zum 15.2.2016 erfolgen. Link zur Plattform


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