Sechste Landesverordnung zur Änderung der Dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

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Am 17.09.2022 ist die sechste Landesverordnung zur Änderung der Dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung

Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und bis zum 23.09.2022 gültig. Für den Kursbetrieb der vhs ergeben sich daraus keine Änderungen. Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht. Zum gegenseitigen Schutz wird das Tragen einer Maske jedoch empfohlen. Auch das Desinfizieren der Hände beim Betreten des Gebäudes ist weiterhin angeraten.

Foto: iwona golczyk / pixelio.de





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