30.11.20: Kursbetrieb im Dezember- Verlängerung des Lockdowns bis 10. Januar

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Nach Veröffentlichung der Landesverordnung RLP bleibt die vhs geöffnet, und der Kursbetrieb kann in weiten Teilen weitergeführt werden. Im gesamten Gebäude- auch am Unterrichtsplatz- gilt die Maskenpflicht und die Abstandsregelung von 1,50m. Alle Räume sind laut neuer Landesverordnung entsprechend auf die maximale Personenzahl geprüft und zugelassen. Nicht stattfinden können bis vorerst 10.01.21: - Sport-, Bewegungs- und Entspannungskurse - Kochkurse - Wein- bzw. Getränkeverkostungen Stattfinden können aktuell sämtliche sonstige Kurse und Vorträge, inklusive Kurse der bildenden Kunst und des Handwerks (Malen, Zeichnen, Töpfern, Nähen, etc.)

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vhs Koblenz

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