29. Landesverordnung ist seit Samstag, 04.12.2021 in Kraft - Was bedeutet das für die Kurse an der Volkshochschule Koblenz?

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Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Seit Samstag, 04.12.2021, ist die 29. Landesverordnung zur Corona Bekämpfung in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Kurse an der Volkshochschule Koblenz.

Für die allgemeinen Kurse gilt weiterhin die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) mit Nachweispflicht. Außerdem besteht ab sofort durchgängig Maskenpflicht. Bei getesteten Personen gelten hier nur Nachweise von einer offiziellen Teststelle und keine Selbsttests.

Bei folgenden Kursen gilt die Regel 2G+: Bewegungskurse, Entspannungskurse, Kochkurse sowie Musik- und Kunstkurse. Dort haben alle Teilnehmenden, die geimpft und genesen sind, zusätzlich einen gültigen Negativtest zur jeweiligen Stunde mitzubringen und vorzuzeigen. Der Nachweis kann bei bei den Kursen auch durch Mitbringen eines Selbsttests und Durchführung vor Ort unter Beobachtung erbracht werden. Die Testpflicht gilt nicht für Menschen, die bereits ihre Auffrischimpfung erhalten haben. In diesem Fall ist auch dies entsprechend zu belegen.





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