Zweiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. März 2022

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Die 32. CoBeLV0 ist am 18. März in Kraft getreten und endet am 2. April. Wie bereits aus der Presse bekannt, nutzt die Landesregierung die Möglichkeit der von der Bundesregierung eingeräumten Übergangsfrist und verlängert die bestehenden Maßnahmen bezüglich der Corona Pandemie bis einschließlich 2. April 2022. Für die Volkshochschulen ergeben sich keine Änderungen.

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de





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