Dreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (30. CoBeLVO) vom 17. Februar 2022

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Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass es mit der dreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung vom 17.02.2022 keine Änderungen für die Kurse an der Volkshochschule gibt. Für die allgemeinen Kurse gilt weiterhin die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) mit Nachweispflicht. Bei Bewegungskursen, Entspannungskursen, Kochkursen sowie Musik- und Kunstkursen gilt weiterhin die 2G+ Regel. Weitere Öffnungsschritte können in Aussicht gestellt werden. Für weitere Informationen schauen Sie bitte auch unter der Rubrik "Informationen zu Covid-19.

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de





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