Was ist Bildungsfreistellung?
Wer hat das Recht auf Bildungsfreistellung?
- Arbeiter/-innen
- Angestellte
- in Heimarbeit oder anderen arbeitnehmerähnlichen Dienstverhältnissen Beschäftigte
- Beamt(e)/-innen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes für Rheinland-Pfalz
- Auszubildende.
Anspruch auf Freistellung erwerben Auszubildende nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres, alle anderen Arbeitnehmer/-innen und Beamt(e)/-innen nach Ablauf von zwei Jahren nach Beginn eines Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses.
Auch Arbeitnehmer/-innen in Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten sollen freigestellt werden, haben allerdings keinen Rechtsanspruch.
Angehörige der Bundeswehr können in Absprache mit dem jeweiligen Disziplinarvorgesetzten freigestellt werden, haben aber ebenfalls keinen Rechtsanspruch.
Wie viele Tage Bildungsfreistellung gibt es?
Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren, Ausnahme: Auszubildende nur 3 Tage während der gesamten Dauer des Ausbildungsverhältnisses und nur für Themen der gesellschaftspolitischen Bildung.
Der Weg zur Bildungsfreistellung:
- frühzeitig anmelden;
- mind. 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Arbeitgeber informieren (ein entsprechendes Formblatt erhalten Sie von uns bei der Anmeldung);
- an der Bildungsveranstaltung teilnehmen;
- zuletzt Teilnahmebescheinigung an Arbeitgeber weiterleiten.
Im Allgemeinen sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Wenn allerdings, z. B. bei Sprachkursen, bestimmte Voraussetzungen bestehen, erfahren Sie dies bei uns.
Weitere Informationen zum Bildungsfreistellungsgesetz finden Sie unter Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz

Kurs Warenkorb:




