Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie
Was ist ein Prämiengutschein?
Der Prämiengutschein kann einmal jährlich in Höhe von maximal 500,- € (seit 1.01.2010) beantragt werden. Es handelt sich um eine 50% Förderung, das heißt mindestens die Hälfte der jeweiligen Seminarkosten müssen selbst getragen werden.
Wer kann einen Prämiengutschein beantragen?
Den Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.
Wie bekommen Sie den Prämiengutschein?
- Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit uns Karina Polzin 0261-1293705 oder Dr. René M. Piedmont 0261-1293703).
- Im Rahmen eines Gesprächs werden Ihre persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie einen Prämiengutschein, auf dem das Weiterbildungsziel sowie geeignete Weiterbildungsanbieter verzeichnet sind.
- Im Gespräch müssen Sie eine Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und eine Selbsterklärung über den Erwerbsstatus unterschreiben.
Was müssen Sie zu einem Beratungsgespräch mitbringen?
- einen amtlichen Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis);
- den letzten Einkommensteuerbescheid (mindestens aus dem Vor-Vorjahr), ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers;
- den Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
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