Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Koblenz
Geschäftsbedingungen Bevor Sie einen Kurs/eine Veranstaltung belegen, nehmen Sie bitte Kenntnis von diesen allgemeinen Bedingungen.
Wer kann teilnehmen? Die Volkshochschule der Stadt Koblenz ist eine gemeinnützige Einrichtung der Weiterbildung und als solche Teil des öffentlichen Bildungswesens. Teilnehmen kann jede/r Bildungswillige ohne Rücksicht auf ihre/seine Vorbildung, die/der das 15. Lebensjahr vollendet hat.
Zu den Kursen des zweiten Bildungsweges und den berufsbildenden Lehrgängen mit anerkanntem Abschluss vergleichen Sie bitte die Anmerkungen bei den betreffenden Kursen.
Wer sich rechtzeitig anmeldet, läuft nicht Gefahr, den Kurs/die Veranstaltung seiner Wahl schon besetzt zu finden.
Wann anmelden? Wer an Kursen/Veranstaltungen der vhs teilnehmen will, ist verpflichtet, sich anzumelden und die entsprechenden Kosten zu zahlen. Grundsätzlich hat die Anmeldung vor Beginn des Kurses/der Veranstaltung zu erfolgen. Ausnahme: bei Sprachkursen; hier ist die Möglichkeit gegeben einmal vor der festen Anmeldung am Unterricht teilzunehmen, um sich zu orientieren. Mit der Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung und der Annahme der Anmeldung durch die vhs kommt ein Vertrag zwischen Teilnehmenden und vhs zustande. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Teilnahmevertrages. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs bei der vhs Koblenz entgegengenommen und bearbeitet.
Wo anmelden? vhs-Geschäftsstelle, Hoevelstr. 6, 56073 Koblenz.
Wie anmelden?
1. Möglichkeit: Die Anmeldung erfolgt persönlich oder durch eine/n Beauftragte/n. Die Kosten des Kurses/der Veranstaltung sind bei der Anmeldung in bar oder per Bank-/ec-Karte zu entrichten. Nach Abschluss des Teilnahmevertrages erhält der/die Teilnehmende eine quittierte Teilnahmekarte.
2. Möglichkeit: Sie ermächtigen die vhs Koblenz telefonisch oder schriftlich jeweils für ein Semester, die Kurskosten für die von Ihnen gewünschten Kurse/Veranstaltungen sowie die Rückportokosten von Ihrem Konto abzubuchen. Ist Bankeinzug trotz Ihrer Ermächtigung nicht möglich (z. B. wegen mangelnder Kontendeckung), stellen wir Ihnen die hieraus anfallenden Kosten in Rechnung.
Bei den vorstehend angegebenen Möglichkeiten 2 und 3 erhalten Sie Ihre Teilnahmekarte/n von der vhs per Post- oder E-Mail-Versand an die angegebene Adresse.
3. Möglichkeit: Sie lassen sich für einen Kursplatz telefonisch vormerken. Die Vormerkung wird für 4 Arbeitstage aufrechterhalten. Innerhalb dieser 4 Tage muss die Vormerkung durch schriftliche/telefonische/persönliche/Online-Anmeldung und Bezahlung bestätigt werden.
4. Möglichkeit: Sie finden unser Programm im Internet unter www.vhs-koblenz.de. Bei der Anmeldung über Internet erfolgt die Bezahlung durch Einzugsermächtigung von Ihrem Konto (siehe oben, 2. Möglichkeit). Die Abbuchung erfolgt dann kurzfristig nach Ihrer Anmeldung.
Klicken Sie hierzu “Kurs zur Buchungsliste hinzufügen” bei den von Ihnen gewünschten freien Veranstaltungen, Kursen oder Seminaren. Sie erhalten dann ein Anmeldeformular, das Sie ausfüllen und uns mailen können. Sollte ein Kurs belegt sein setzen wir Sie gerne auf eine Warteliste, wenn Sie uns anrufen. Die Online-Anmeldung wird erst durch die Bestätigung der vhs Koblenz per E-Mail verbindlich.
Auf eine Online-Anmeldung folgt eine Kontroll-Mitteilung per E-Mail und eine zweite E-Mail mit der verbindlichen Anmeldebestätigung als pdf-Anhang. Bei fehlender Anmeldebestätigung ist unbedingt die vhs Koblenz zu kontaktieren (Tel.: 0261 129-3730 oder info@vhs-koblenz.de).
Zwischen dem/der Teilnehmenden und der VHS wird vorliegend ein Vertragsverhältnis begründet. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde/die Kundin der vhs persönlich, schriftlich (per Post, Frühbucherliste oder E-Mail), online oder telefonisch durch eine Buchung das Angebot unterbreitet, an einem der angebotenen Kurse teilzunehmen. Die Annahme eines solchen Angebotes durch die vhs erfolgt ausschließlich schriftlich (per Post oder E-Mail) durch eine so genannte Buchungsbestätigung.
Kosten für Lehrbücher und sonstige Materialien sind in der Regel nicht in den Kurskosten enthalten, es sei denn, die Ausschreibung weist extra darauf hin.
Bitte beachten Sie, dass die Kurskosten grundsätzlich bei der Anmeldung fällig werden.
Was beachten? Bitte vergessen Sie nicht, die vor den Kursen/Veranstaltungen stehenden Veranstaltungsnummern und die belegte Semester-Nr. bei der Anmeldung, insbesondere bei Rückfragen jeglicher Art anzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung nur für ganze Kurse möglich ist. "Halbe" Kurse gibt es nicht.
Bildungsberatung Die vhs berät Sie gern bei der Auswahl geeigneter Kurse/Veranstaltungen während der angegebenen Öffnungszeiten.
Was kostet es und wann muss gezahlt werden? Kurskosten werden grundsätzlich bei Anmeldung fällig. Sie sind im Semesterverzeichnis bei den jeweiligen Kursen/Veranstaltungen angegeben. Sie gelten in der Regel nur für Kurse/Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmendenzahl von 14 Personen, ausgenommen hiervon sind die "frei kalkulierten Kurse/Veranstaltungen” und der neu strukturierte Teilbereich bei den Sprachkursen. Eine geringere Teilnehmendenzahl ist ausnahmsweise nur aus pädagogischen / organisatorischen Gründen zulässig.
Bei den Kursen/Veranstaltungen, die nicht die erforderliche Teilnehmendenzahl aufweisen, kann:
die vhs vom Vertrag zurücktreten. Den angemeldeten Personen werden in diesem Falle die bereits gezahlten Kosten zurückerstattet oder:
der Kurs wird mit einem Parallelkurs zusammengelegt oder:
die Unterrichtszeit wird proportional gekürzt (genaue Angaben hierzu erhalten Sie in der Geschäftsstelle).
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, durch eine entsprechende Nachzahlung die Kürzung des Kurses zu vermeiden. Eine Entscheidung über diese beiden Alternativen erklären die anwesenden Kursteilnehmenden spätestens in der zweiten Stunde.
Aus besonderen Gründen ist eine Abweichung von dieser Regelung durch die Geschäftsstelle der vhs möglich.
Nachzahlungen sind von allen Teilnehmenden in voller Höhe zu entrichten.
Ermäßigungen Die bei den einzelnen Kursen/Veranstaltungen in Klammern eingesetzten ermäßigten Kosten werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise an Schwerbehinderte (ab 50 %), Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld/-hilfe und Lebensunterhaltshilfe, Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, Inhaber/-innen der Jugendleiter-Card, Freiwillige im Einsatz des Bundesfreiwilligendienstes („Bufdis“) gewährt.
Widerrufsrecht Für Fernabsatzgeschäfte gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Rücktritt und Rückzahlung
Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten: a) wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder b) wenn die/der von der vhs verpflichtete Kursleiter/-in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit) ausfällt.
Für Kurse/Veranstaltungen, die nicht zustande kommen, wird nur gegen Rückgabe der Teilnahmekarte das bereits entrichtete Entgelt zurückgezahlt.
Bei Wochenendseminaren und Kompaktkursen steht dem/der Teilnehmenden ein Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich - ausschließlich - gegenüber der vhs zu erklären. Mündliche, telefonische oder schriftliche Abmeldungen bei dem/der Kursleiter/-in sind nicht möglich. Nur bei ordnungsgemäß erklärtem Rücktritt erfolgt eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts. In Ausnahmefällen kann bei einem Rücktritt anstelle der angemeldeten Person ein/-e Ersatzteilnehmer/-in an dem Wochenendseminar / Kompaktkurs teilnehmen. Eine Erstattung erfolgt jedoch in jedem Fall nur bei Vorlage der Teilnahmekarte. Bei Verlust der Karte erfolgt weder eine Erstattung noch eine Gutschrift. Die Nichtteilnahme an einem Kurs gilt nicht als Rücktritt.
Teilnehmende, die Kurse/Veranstaltungen aus persönlichen Gründen abbrechen oder an einzelnen Kursabenden nicht teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgeltes.
Bei einzelnen Unterrichtsstunden, die wegen Verhinderung der Dozenten nicht nachgeholt werden, wird der entsprechende Betrag zurückerstattet.
Ein aus organisatorischen Gründen erfolgter Wechsel des/der Kursleitenden, des Schulungsortes oder des Schulungsraumes berechtigt nicht zur Kündigung der Kursbuchung.
Wer haftet? Die Teilnahme an den Kursen/Veranstaltungen der vhs geschieht auf eigene Gefahr. Bei Personen-, Sach-, Vermögensschäden und anderen Verlusten tritt eine Haftung der Stadt nur dann ein, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines ihrer Organe oder eines ihrer Bediensteten nachgewiesen wird.
Für die bei vhs-Veranstaltungen in den dafür zur Verfügung stehenden Garderoben abgelegten Kleidungsstücke besteht eine Versicherung bis 153,39 € (Zeitwert). Bargeld, Wertgegenstände, Hand- und Aktentaschen und auch der Tascheninhalt der Bekleidung - mit Ausnahme von Schals und Handschuhen - sind nicht versichert. Etwaige Schäden sind unverzüglich der vhs-Leitung zu melden.
Steuervergünstigung Kosten für Veranstaltungen der Volkshochschule können als so genannte "Werbungskosten" gelten, wenn der/die Teilnehmende durch die Veranstaltung in seinem/ihrem Beruf weitergebildet wird.
Bescheinigungen Die regelmäßige Kursteilnahme wird auf Wunsch am Ende des Semesters bescheinigt, wenn mindestens 75 % der Unterrichtsstunden besucht wurden. Eine rückwirkende Bescheinigung ist für maximal 2 Semester möglich.
Teilnahmebestätigungen sind kostenfrei, für Leistungsbescheinigungen wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.